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Verkehrswertermittlung

Die Definition des Verkehrswertes ergibt sich aus §194 BauGB („Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“).
Somit ist der Verkehrswert stichtagbezogen und synonym mit dem Begriff „Marktwert“.

Die Grundlage der Ermittlung des Verkehrswertes ist der unmittelbare oder mittelbare Preisvergleich möglichst gleicher Objekte.
Dies wird anhand statistischer Auswertungen des örtlichen Gutachterausschusses, sowie Auswertungen unabhängiger Immobiliendatenbanken vollzogen. Die somit für eine Verkehrswertermittlung zu Verfügung stehenden Daten entstammen folglich der Vergangenheit. Um aus diesen Datenreihen einen marktkonformen Verkehrswert zu einem bestimmten Wertermittlungsstichtag abzuleiten, bedarf es neben der allgemeinen Sachkenntnis auch fundierter Marktkenntnisse. Diese Sach- und Marktkenntnis garantieren wir Ihnen mit über 20 Jahren Markterfahrung auf dem Norddeutschen Immobilienmarkt und verschiedenen Qualifikationen unseres Teams.

Sollten Sie Fragen rund um die Verkehrswertermittlung haben, rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!