Wir erstellen Beleihungswertgutachten für Kreditinstitute und Privatpersonen. Der Beleihungswert dient als Grundlage der Beleihung von Immobilien zur Kreditvergabe. Unser Team umfasst vier nach DIN-ISO 17024 zertifizierte Sachverständige (HypZert „F“ und „S“).
Der Beleihungswert ist in §3 Abs 1 & 2 der Beleihungswertermittlungsverordnung definiert („(1) Der Wert, der der Beleihung zugrunde gelegt wird (Beleihungswert), ist der Wert der Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann.
(2) Zur Ermittlung des Beleihungswerts ist die zukünftige Verkäuflichkeit der Immobilie unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objekts, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung zugrunde zu legen.“).
Sollten Sie Fragen rund um die Beleihungswertermittlung haben, rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!